Unser Angebot
Erfassung von Biotoptypen, FFH-Lebensraumtypen & Waldstruktur
Ökologische Baubegleitung
Faunistische Kartierungen
Artenschutzrechtliche Prüfungen und Eingriffsprüfungen
Wir bieten für Biotope und FFH-Lebensraumtypen sowie verschiedene Artengruppen gutachterliche und planerische Leistungen in Landschafts-, Umweltplanung und Artenschutz an.
Sie haben Fragen zu Leistungen, die hier nicht aufgeführt sind?
Sprechen Sie uns gerne an!
Erfassung von Biotoptypen, FFH-Lebensraumtypen & Waldstruktur

Eine Biotopkartierung ist eine systematische Erfassung der Lebensräume in einem bestimmten Gebiet. Im Fokus stehen gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG und den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen sowie die nach FFH-Richtlinie geschützten Lebensraumtypen einschließlich ihres Erhaltungszustandes.
Biotopkartierungen werden meist im Auftrag von Behörden oder Naturschutzverbänden durchgeführt oder im Rahmen von Forschungsarbeiten.


Die FFH-Verträglichkeitsprüfung bewertet, ob Pläne oder Projekte die Erhaltungsziele von Natura-2000-Gebieten erheblich beeinträchtigen können. Grundlage sind die Kartierung und fachliche Bewertung der FFH-Lebensraumtypen und geschützten Arten sowie deren Erhaltungszustand gemäß den Vorgaben der FFH-Richtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die Waldstrukturkartierung dient der Erfassung und Bewertung quartiergeeigneter Habitatstrukturen in Waldbeständen, insbesondere für Fledermäuse und höhlenbrütende Vogelarten. Dokumentiert werden unter anderem Höhlenbäume, Alt- und Totholz sowie weitere relevante Strukturen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für artenschutzrechtliche Bewertungen und die Ableitung geeigneter Maßnahmen.
Faunistische Kartierungen

Wir führen Brutvogel- und Horstkartierungen sowie Raumnutzungsanalysen durch. Dies dient der systematischen Erfassung von Brutrevieren, Fortpflanzungsstätten und Neststandorten innerhalb eines Untersuchungsgebietes. Im Rahmen von Raumnutzungsanalysen werden Aktivitätsmuster und Nutzungsschwerpunkte erfasst und ausgewertet. Die Untersuchungen erfolgen in der Regel im Zuge von Planungs- und Genehmigungsverfahren.


Wir erfassen verschiedene Insektengruppen, beispielsweise Tagfalter (Lepidoptera), Libellen (Odonata) sowie xylobionte Käfer. Insbesondere artenschutzrechtlich relevante Totholzkäferarten wie Hirschkäfer (Lucanus cervus), Eremit (Osmoderma eremita) und Heldbock (Cerambyx cerdo). Die Erfassung erfolgt artspezifisch über Sichtnachweise und geeignete Monitoringmethoden. Für die Detektion von Hirschkäferlarven setzen wir zudem einen speziell ausgebildeten Artenspürhund ein.
Wir erfassen die in Deutschland vorkommenden Reptilienarten mithilfe verschiedener feldherpetologischer Methoden. Begehungen erfolgen grundsätzlich unter Berücksichtigung geeigneter Witterungsbedingungen und Aktivitätszeiten.
Unser Leistungsspektrum umfasst Sichtbeobachtungen und -zählungen sowie den Fang (mit Reptilienpappen, Fangrinnen/Eimern, Schling- oder Handfang) und die Umsiedlungen.

In der Gruppe der Säugetiere führen wir Untersuchungen zu Haselmäusen (Muscardinus avellanarius) und Fledermäusen durch. Der Nachweis der Haselmaus erfolgt mittels Niströhren sowie über arttypische Nester, Fraßspuren oder Haarproben. Ergänzend bewerten wir die Habitatqualität und entwickeln bei Bedarf geeignete Schutz- und Maßnahmenkonzepte.
Fledermäuse erfassen wir durch Quartierkontrollen sowie mittels akustischer Detektion. Die Rufanalyse ermöglicht eine artspezifische Bestimmung. Auf Grundlage der erhobenen Daten können potenzielle Quartiere und Jagdhabitate identifiziert und bewertet werden.
Für die Kartierung weiterer Artengruppen greifen wir auf ein bewährtes Netzwerk qualifizierter freiberuflicher Kolleginnen und Kollegen zurück. Sprechen Sie uns gerne an!
Ökologische Baubegleitung

Die ökologische Baubegleitung (ÖBB) stellt sicher, dass Bauvorhaben unter Einhaltung aller naturschutz- und umweltrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden. Sie dient der Vermeidung, Minimierung und – sofern erforderlich – dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft und trägt dazu bei, artenschutzrechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Wir begleiten Bauprojekte vor, während und nach der Umsetzung und wirken als verbindendes Element zwischen Planung, Bauausführung und zuständigen Naturschutzbehörden. Grundlage unserer Arbeit bilden die in Genehmigungen, landschaftspflegerischen Begleitplänen und artenschutzrechtlichen Prüfungen festgelegten Maßnahmen. Durch eine frühzeitige Beratung können potenzielle Konflikte mit dem Artenschutz bereits im Vorfeld reduziert werden.
Während der Bauphase überwachen und dokumentieren wir die fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen vor Ort. Ziel ist ein reibungsloser Bauablauf bei gleichzeitiger Sicherstellung des Natur- und Artenschutzes.
Artenschutzrechtliche Prüfung und Eingriffsprüfung
Artenschutzrechtliche Fachbeiträge nach § 44 BNatSchG:
Bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren – etwa Bebauungsplänen und Bauanträgen – sind die artenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß § 44 BNatSchG zu prüfen. Im Rahmen der Artenschutzprüfung (ASP) bewerten wir, ob planungsrelevante Arten durch ein Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden können. Grundlage sind Fachinformationssysteme sowie eigene Geländeerhebungen. Die Ergebnisse werden im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB) nachvollziehbar dokumentiert.
Die ASP erfolgt in drei Stufen:
- Stufe I prüft das potenzielle Artenspektrum und mögliche Konflikte.
- Stufe II beinhaltet eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung, häufig ergänzt durch faunistische Erfassungen, sowie die Entwicklung geeigneter Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
- Stufe III umfasst – sofern erforderlich – die fachliche Begleitung eines Ausnahmeverfahrens gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG.
Wir übernehmen sämtliche Leistungsbestandteile aller Prüfstufen.
Eingriffsregelung nach § 14 und 15 BNatSchG:
Unter einem „Eingriff“ versteht der Gesetzgeber jede Veränderung von Grundflächen, die mit erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden ist, etwa Straßenbau, Abbau von Bodenschätzen, Baugebiete oder Waldumwandlungen (§ 14 BNatSchG).
Zur Genehmigung solcher Eingriffe wird eine Eingriffsregelung durchgeführt. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren oder nicht vermeidbare Folgen durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.
Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Eingriffsregelung und erstellen unter anderem:
- Landschaftspflegerische Begleit- und Ausführungspläne
- Fachbeiträge und Kompensationsplanungen inkl. Ökokonto
- Ökologische Bauüberwachung
- Bewertung gesetzlich geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG)
- Entwicklung von Biotopbewertungsverfahren und Landschaftsbildbewertungen



